Im Wesentlichen werden bei Druckgussverfahren zwei Bauarten unterschieden. Das sogenannte Warmkammer- und das Kaltkammerverfahren.
Das Warmkammerverfahren bietet dabei eine bauliche Besonderheit. In der Schmelze, die in einem Tiegel auf Temperatur gehalten wird, ist eine Konstruktion angebracht, die die Verbindung von Ofen zur Druckgießform herstellt. Diese Vorrichtung wird in der Fachsprache auch Gießbehälter genannt. Wie man dieser Beschreibung schon entnehmen kann, stellen der Warmhalteofen und die Druckgussmaschine eine zusammenhängende Einheit dar. Im Ofen selbst herrscht eine Temperatur von ca. 450 Grad Celsius.
So funktioniert das Warmkammerverfahren
Durch die Möglichkeit der Automatisierung kann in äußerst kurzen Taktzeiten produziert werden. Je nach Maschinengröße kann die Fertigung eines Gussstückes 3 bis 4 Sekunden dauern.
Der Gießbehälter befindet sich permanent in der flüssigen Schmelze des Tiegels. Durch seitliche Einfüllöffnungen gelangt flüssiges Metall durch das Aufwärtsfahren des Gießkolbens bei Zyklusende in die Gießkammer. Der Gießkolben fährt bei Zyklusbeginn abwärts und fördert so das flüssige Metall in die vorgesehenen Kavitäten der Gießform.
Aufgrund der geringen Wärmeabfuhr werden die Gussteile sehr feinkörnig. Da das Metall, das in die Gießkammer nachfließt, nicht mit Luft in Berührung kommt, werden Oxidation und Lufteinschlüsse vollständig vermieden. Allerdings können keine aluminium- oder kupferhaltige Werkstoffe per Warmkammerverfahren verwendet werden, da diese das Material des Gießbehälters auflösen würden.
Sollten Sie Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Gerne beraten wir Sie zu diesem Herstellungsverfahren genauer und bieten Ihnen eine Vor-Ort-Besichtigung an.
Animation Warmkammerverfahren